Legal form - Structure - History

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Structure - History

Lokal-int was founded in 2006 by Enrique Muñoz García & Chri Frautschi.

Since 2007 it is runned by Chri Frautschi.

Supported by Nicolas Raufaste as Co-curator since 2016.

Also supported by the curators of Lokal-int's sideprojects:

kopfhoerer: Gaudenz Badrutt & Silber Ingold (2007 - 2015) Laurent Güdel & Lionel Gafner

lieu secret: Emilie Guenat & Florence Jung

and various guest-curators.

 

 

Legal form is an association:

Comitee members:
Nicolas Raufaste, Jeannine Moll, Barbara Meyer Cesta, Katrin Hotz, Christian Müller, Emilie Guenat, Laurent Güdel. Jan van Oordt, Maria Beglerbegovic, Martin Jakob, Andrea Marioni, Selma Meuli, Paul Bernard, Vera Trachsel,
Chri Frautschi (Kassier und operative Leitung)
Revisionsstelle: Franziska Morscher.

GV 2025:

Felix Stöckle, Gil Pellaton, Nicolas Raufaste, Paul Bernard, Jannine Moll, Linus Bill, Selma Meuli, Jan Van Oordt, Leolie Greet, Marietta Schenk, Julien Berberat, Barabara Meyer Cesta, Linus Baumeler, Martin Jakob, Andrea Marioni, Janosch Perler, Laurent Güdel, Nicolas Polli, Thalles Piaget, Yoann Cosson, Andrea Cindy Raemy, Rudolf Steiner, Beth Dillon, Victor Sala, Jerome Lanon, Liza Trottet, Denise Spring, Chri Frautschi

 

 

 

 

STATUTEN

1. Name und Sitz
Unter dem Namen Lokal-int besteht in der Schweiz ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Sitz von Lokal-int befindet sich in Biel/Bienne, Kanton Bern.

2. Zweck
Zweck von Lokal-int ist der Betrieb eines unabhängigen, nicht gewinnorientierten Ausstellungs- und Projektraumes für zeitgenössische Kunst.
Lokal-int setzt sich für die engagierte Präsentation, Vermittlung und Förderung des aktuellen Kunstschaffens ein und leistet damit einen Beitrag zum kulturellen Leben und zur kulturellen Teilhabe der Allgemeinheit.
Der Verein schafft einen öffentlich zugänglichen Raum für die Präsentation zeitgenössischer künstlerischer Positionen, für den Austausch zwischen Kunstschaffenden und Öffentlichkeit sowie für die Auseinandersetzung mit aktuellen künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen.
Die Tätigkeit des Vereins richtet sich an einen offenen Kreis von Personen und dient nicht den persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder.
Lokal-int verfolgt keine Erwerbs- oder Gewinnzwecke. Allfällige Erträge und Überschüsse werden ausschliesslich zur Erfüllung des Vereinszwecks verwendet.

3. Mittel
Der Verein verfügt zur Realisierung seines Vereinszwecks über das Vereinsvermögen.
Dieses setzt sich insbesondere zusammen aus:
- Beiträgen der öffentlichen Hand;
- Beiträgen von Kulturförderinstitutionen und Stiftungen;
- Mitgliederbeiträgen und Spenden;

Sämtliche Mittel des Vereins sind ausschliesslich zur Verwirklichung des statutarischen Vereinszwecks zu verwenden. Es dürfen keine Gewinne oder sonstigen Vermögensvorteile an Mitglieder ausgeschüttet werden.

Für tatsächlich erbrachte Leistungen können angemessene Entschädigungen ausgerichtet werden. Notwendige und ausgewiesene Auslagen werden vergütet.

Die Mitgliederbeiträge werden durch die Vereinsversammlung festgesetzt.

4. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins ideell und finanziell unterstützen will.
Die Mitgliedschaft begründet keinen Anspruch auf Leistungen oder Vermögensvorteile aus dem Vereinsvermögen.

5. Organisation
Organe des Vereins sind:
- die Vereinsversammlung;
- der Vorstand;
- die Revisionsstelle.

6. Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung (VV) ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche VV findet einmal pro Vereinsjahr statt.
Die Vereinsversammlung:
- genehmigt die Jahresrechnung und den Jahresbericht;
- genehmigt das Budget;
- wählt den Vorstand sowie die Revisionsstelle;
- beschliesst über die Änderung der Statuten;
- beschliesst über die Auflösung oder Fusion des Vereins;
- entscheidet über weitere Geschäfte, die ihr durch Gesetz oder Statuten
  vorbehalten sind.

7. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und konstituiert sich selbst.
Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen.
Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin bzw. der Präsident den Stichentscheid.
Es ist zumindest ein Beschlussprotokoll zu führen.
Die Mitglieder des Vorstands arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Der Ersatz notwendiger Auslagen sowie eine angemessene Entschädigung für besondere, tatsächlich erbrachte Leistungen können vorgesehen werden.

8. Revisionsstelle
Die Revisionsstelle überprüft die Jahresrechnung und erstattet der Vereinsversammlung Bericht.

9. Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

10. Vereinsjahr
Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.

11. Auflösung und Vermögensbindung
Die Auflösung des Vereins kann durch die Vereinsversammlung beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins wird das nach Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
Die begünstigte Organisation muss einen Zweck verfolgen, der dem Zweck von Lokal-int möglichst nahekommt, insbesondere im kulturellen Bereich.
Eine Ausschüttung oder anderweitige Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens zugunsten der Mitglieder, des Vorstands oder anderer privater Personen ist ausgeschlossen.
Das Vereinsvermögen ist auch im Falle einer Auflösung ausschliesslich und unwiderruflich für gemeinnützige oder öffentliche Zwecke bestimmt.

12. Inkrafttreten
Genehmigt anlässlich der Gründungsversammlung in Biel 01.04.2006